Bundesförderung Flächenrecycling
Zielgruppe
Insbesondere Gemeinden, aber auch Privatpersonen und Unternehmen, die eine Wiedernutzung brachliegender Flächen in Ortsgebieten anstreben.
Fördergegenstand
Förderziel ist die Unterstützung von Projekten zur Entwicklung und Nutzung
- von derzeit nicht mehr oder nicht entsprechend dem Standortpotenzial genutzten Flächen
- und Objekten oder Objektteilen in Ortskernen,
um so den weiteren Flächenverbrauch an Ortsrändern zu verringern.
Gefördert werden
- Entwicklungskonzepte zur Wiedernutzung,
- Untersuchungen des Untergrundes – beispielsweise auf eventuelle Kontaminationen – und der bestehenden Bausubstanz (Diese Untersuchungen sollen eine solide technische Basis einer realistischen Konzeption der künftigen Nutzung ermöglichen.),
- Planungen im Zusammenhang eventueller Erschwernisse, die sich aus der Lage im Ortszentrum ergeben könnten.
Förderhöhe
Die neue Förderungsschiene ist für die Jahre 2022 bis 2025 mit einem Förderungsbudget von 8 Millionen Euro dotiert. Dieses wird zur Gänze aus EU-Mitteln im Rahmen des „Aufbau- und Resilienzplans“ – bekannt auch unter „Corona-Wiederaufbaufonds“ – finanziert.
Für einzelne Förderanträge sind folgende Fördersätze vorgesehen:
Maßnahme | Fördersatz | Maximaler Förderungsbarwert |
---|---|---|
Entwicklungskonzept | 75% | 60.000 Euro |
Untersuchungen | 75% | 50.000 Euro |
Vorplanung standortbedingter Mehraufwand | 50% | 15.000 Euro |
© KPC
Fördersätze zur Bundesförderung Flächenrecycling
Förderstelle
Die Abwicklung erfolgt durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC).
Förderexperte Moritz Ortmann beantwortet alle Fragen zur Förderung.
Hier geht es zum Video
Video: Bundesförderung Flächenrecycling
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