Kontamination
Altlastensanierung
Gültigkeitsbereich | Österreichweit |
Stichwort | Kontamination |
Kurzbeschreibung | Förderungsmittel für die Altlastensanierung werden für
bereitgestellt. Darüber hinaus können auch, unabhängig von ihrer rechtlichen Beziehung zur Altlast, Gemeinden, Gemeindeverbände, Abfallverbände und Bundesländer einreichen. |
Link | https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/altlastensanierung |
Förderhöhe (optional) | 65 % bis 95 % der förderungsfähigen Kosten |
Fördermaßnahmen (optional) | Beispiele für förderungsfähige Maßnahmen:
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Laufzeit | - |
Altstandorte und Altablagerungen - Brachflächen
Stichwort | Flächenrecycling |
Titel der Förderung | Altstandorte und Altablagerungen - Brachflächen |
Gültigkeitsbereich | Österreichweit |
Kurzbeschreibung | Vorgenutzte Standorte wie ehemalige Betriebsstandorte mit kontaminiertem Untergrund bleiben häufig ungenutzt, da die Kontamination ein erhebliches Hemmnis für eine Nutzung und Entwicklung der Fläche darstellt. Im Rahmen der politischen Zielsetzung, den Flächenverbrauch von derzeit 10 Hektar pro Tag bis 2030 auf 2,5 Hektar zu reduzieren, ist die Wiedernutzung kontaminationsbedingter gewerblicher oder industrieller Brachflächen eines von zahlreichen notwendigen Schritten und Instrumenten zur Reduktion des Flächenverbrauchs. Mit der Förderschiene „Brachflächen“ soll die (Wieder)nutzung von kontaminierten Standorten angeregt und unterstützt werden. Die Förderungsmittel werden aus dem Altlastenbeitrag gespeist, einer Abgabe, die gemäß Altlastensanierungsgesetz auf die Ablagerung, die Verbrennung und den Export von Abfällen eingehoben wird. |
Link | www.umweltfoerderung.at/gemeinden/brachflaechen |
Förderhöhe (optional) | Die maximalen Förderhöhen sind: bei Untersuchungen 75% der anerkannten Kosten und maximal 100.000 € bei Maßnahmen 50% der anerkannten Kosten und maximal 300.000 € |
Fördermaßnahmen (optional) | Es werden Untersuchungen zur Kontamination als auch Maßnahmen zur Verbesserung des Umweltzustandes an kontaminierten Altstandorten (Betriebsstandorten) und Altablagerungen (Deponien) gemäß Altlastensanierungsgesetz gefördert. |
Laufzeit | ab 1.1.2025 |