Kontamination

Altlastensanierung

GültigkeitsbereichÖsterreichweit
StichwortKontamination
Kurzbeschreibung

Förderungsmittel für die Altlastensanierung werden für

  • Eigentümer oder Verfügungsberechtigte einer Altlastenliegenschaft
  • zur Sanierung Verpflichtete gemäß Wasserrechtsgesetz, Abfallwirtschaftsgesetz oder Gewerbeordnung

bereitgestellt.

Darüber hinaus können auch, unabhängig von ihrer rechtlichen Beziehung zur Altlast, Gemeinden, Gemeindeverbände, Abfallverbände und Bundesländer einreichen.

Linkhttps://www.umweltfoerderung.at/betriebe/altlastensanierung
Förderhöhe 
(optional)
65 % bis 95 % der förderungsfähigen Kosten
Fördermaßnahmen (optional)

Beispiele für förderungsfähige Maßnahmen:

  • Vorleistungen (Erkundung, Planung)
  • Herstellungs- und Durchführungsmaßnahmen
  • Laufende Sanierungsmaßnahmen (Betriebskosten) für maximal fünf Jahre
  • Ablösen, Entschädigungen
  • Wiederherstellungsmaßnahmen
  • Beweissicherungsmaßnahmen
  • Abfallbehandlungsanlagen (soweit zur Altlastensanierung erforderlich)
  • immaterielle Leistungen (z.B. Bauaufsicht)
  • Eigenleistungen
  • Altlastenbeitrag
Laufzeit-

Altstandorte und Altablagerungen - Brachflächen

StichwortFlächenrecycling
Titel der FörderungAltstandorte und Altablagerungen - Brachflächen
GültigkeitsbereichÖsterreichweit
Kurzbeschreibung

Vorgenutzte Standorte wie ehemalige Betriebsstandorte mit kontaminiertem Untergrund bleiben häufig ungenutzt, da die Kontamination ein erhebliches Hemmnis für eine Nutzung und Entwicklung der Fläche darstellt.

Im Rahmen der politischen Zielsetzung, den Flächenverbrauch von derzeit 10 Hektar pro Tag bis 2030 auf 2,5 Hektar zu reduzieren, ist die Wiedernutzung kontaminationsbedingter gewerblicher oder industrieller Brachflächen eines von zahlreichen notwendigen Schritten und Instrumenten zur Reduktion des Flächenverbrauchs.

Mit der Förderschiene „Brachflächen“ soll die (Wieder)nutzung von kontaminierten Standorten angeregt und unterstützt werden.

Die Förderungsmittel werden aus dem Altlastenbeitrag gespeist, einer Abgabe, die gemäß Altlastensanierungsgesetz auf die Ablagerung, die Verbrennung und den Export von Abfällen eingehoben wird.

Linkwww.umweltfoerderung.at/gemeinden/brachflaechen
Förderhöhe 
(optional)

Die maximalen Förderhöhen sind:

bei Untersuchungen 75% der anerkannten Kosten und maximal 100.000 €

bei Maßnahmen 50% der anerkannten Kosten und maximal 300.000 €

Fördermaßnahmen (optional)Es werden Untersuchungen zur Kontamination als auch Maßnahmen zur Verbesserung des Umweltzustandes an kontaminierten Altstandorten (Betriebsstandorten) und Altablagerungen (Deponien) gemäß Altlastensanierungsgesetz gefördert.
Laufzeitab 1.1.2025