Gebäudesanierung

Sanierung von Eigenheimen und Wohnungen

GültigkeitsbereichKärnten
StichwortWohnbau
KurzbeschreibungGefördert werden Sanierungsmaßnahmen zur Einsparung von Energie, der Austausch von Heizsystemen von Eigenheimen mit max. 2 Wohneinheiten sowie Maßnahmen für barrierefreies Wohnen bei Eigenheimen mit max. 2 Wohneinheiten bzw. Wohnungen. Darüber hinaus wird der Erwerb von Altobjekten mit max. 2 Wohneinheiten gefördert.
Linkhttps://www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/BW-L84
Förderhöhe  
Fördermaßnahmen
  • Sanierungsmaßnahmen des Eigenheims zur Einsparung von Energie
  • Austausch von Heizsystemen
  • Maßnahmen für barrierefreies Wohnen bei Eigenheimen oder Wohnungen in einem mehrgeschossigen Wohnbau
  • Erwerb von Altobjekten mit höchstens zwei Wohnungen
Laufzeit01.01.2026 - 31.12.2028

Sanierung von Wohnungen bzw. Wohnhäusern im mehrgeschossigen Wohnbau, Wohnheimen und sonstigen Gebäuden 2026 – 2028

GültigkeitsbereichKärnten
StichwortWohnbau
KurzbeschreibungGefördert werden Sanierungsmaßnahmen im mehrgeschossigen Wohnbau, Wohnheimen und sonstigen Gebäuden
Linkhttps://www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/BW-L127
Förderhöhe 

Förderungen im Sinne dieser Richtlinie werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse (10-Jahres-Zuschüsse) gewährt. 

Bei Wohnungseigentümergemeinschaften reduziert sich die Höhe der Förderung um 25%. Diese Regelung gilt nicht, wenn es sich beim Förderobjekt um ein Mischobjekt handelt und mehr als 50% der Miteigentumsanteile im (Wohnungs-)Eigentum einer Gemeinnützigen Bauvereinigung stehen.

Fördermaßnahmen
  • Sanierungsmaßnahmen zur Einsparung von Energie
  • Energieeffiziente Haustechnikanlagen
  • Nachträgliche Errichtung eines Personenaufzuges
  • Nachträgliche Errichtung von Balkonen
Laufzeit2026 - 2028