Förderungen im Sinne dieser Richtlinie werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse (10-Jahres-Zuschüsse) gewährt. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften reduziert sich die Höhe der Förderung um 25%. Diese Regelung gilt nicht, wenn es sich beim Förderobjekt um ein Mischobjekt handelt und mehr als 50% der Miteigentumsanteile im (Wohnungs-)Eigentum einer Gemeinnützigen Bauvereinigung stehen. |