| Gültigkeitsbereich | Tirol |
| Stichwort | Dorferneuerung |
| Kurzbeschreibung | Ziel der Förderung ist die Erhaltung, Erneuerung und Festigung dörflicher Bausubstanz unter Berücksichtigung der geänderten Rahmenbedingungen im ländlichen Raum |
| Link | Förderung von Revitalisierungsmaßnahmen in Tiroler Dörfern |
| Förderhöhe | - Zuschuss
- Die förderhöhe errechnet sich aus einer Grundförderung, die von der Wohnfläche und der Sanierungsart abhängt und einem Bewertungsfaktor
- Max Grundförderung 16.000 Euro
- Höchstförderung 32.000 Euro
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| Fördermaßnahmen | - Maßnahmen zur Erhaltung, Verbesserung und Erneuerung bestehender Gebäude und Gebäudeteile innerhalb von Revitalisierungszonen
- Sanierung bestehender und mindestens seit 3 Jahren ungenutzter Objekte zu Wohn- oder Geschäftsgebäuden
- Sanierung bestehender und teilweise leerstehender Objekte zu Wohn- oder Geschäftsgebäuden unter der Voraussetzung, dass mindestens eine zusätzliche (Wohn-)Einheit geschaffen wird
- Umbau bestehender, ungenutzter Stall- und Wirtschaftsgebäude zu Wohn- oder Geschäftsgebäuden
- Ersatzbau von Wohn- und Geschäftsgebäuden anstelle bestehender, nicht sanierbarer Bausubstanz, sofern diese als Teil eines gesamthaften Dorfentwicklungsprojektes ausdrücklich vorgesehen sind.
- Neubau von Wohn- und Geschäftsgebäuden in Nachverdichtungsflächen, sofern diese als Teileines gesamthaften Dorfentwicklungsprojektes ausdrücklich vorgesehen sind.
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| Laufzeit | |