| Fördermaßnahmen | - Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes (Außenwände, oberste Geschoßdecke, Dachschräge, Kellerdecke, Fenster)
- Errichtung oder Erneuerung von bestimmten Wärmebereitstellungsanlagen (Biomasse, Fernwärme, Wärmepumpe)
- Thermische oder Photovoltaik-Solaranlagen
- Dachsanierung einschließlich Wärmedämmung
- Alten- und behindertengerechte Ausstattung
- Nachträgliche Errichtung oder Umbau eines Personenaufzugs in Wohnhäusern mit mindestens drei oberirdischen Geschossen
- Elektroinstallationen
- Nachträgliche Errichtung von Balkonen in Wohnhäusern ab drei Wohnungen
- E-Ladeinfrastruktur für E-Pkw
- Alternativ kann für Wärmebereitstellungsanlagen und Solaranlagen eine Energieförderung beantragt werden.
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