| Gültigkeitsbereich | Niederösterreich gemeinsam mit dem Bund |
| Stichwort | Entsiegelung |
| Kurzbeschreibung | Förderung von Maßnahmen der lokalen Niederschlagswasserbewirtschaftung wie Versickerung und Retention |
| Link | https://www.foerderzentrum.at/foerderung-versickerung-im-siedlungsgebiet |
| Förderhöhe | - Die Landes-Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Beitrag, die Bundes-Förderung im Regelfall als Zinsen- und Annuitätenzuschuss über 25 Jahre. Die Förderhöhe variiert pro Gemeindegebiet entsprechend den Rahmenbedingungen der Siedlungswasserwirtschaftsförderung. Die Höhe der Kombinationsförderung der förderfähigen/umweltrelevanten Investitionskosten wird als Prozensatz berechnet:
- mindestens 20 % für öffentliche Maßnahmen zur Versickerung oder Retention von Niederschlagswasser (auch in Kombination mit Verdunstung) für Gebiete mit erstmaliger Regenwasser-Behandlung
- mindestens 30 % -für öffentliche Maßnahmen zur Versickerung oder Retention von Niederschlagswasser (auch in Kombination mit Verdunstung) im Rahmen der Veränderung bestehender Regenwasser-Ableitungs-Anlagen (keine Sanierung)
- mindestens 30% für Entsiegelungsmaßnahmen von befestigten Flächen
- maximal 80 % der förderfähigen Kosten
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| Fördermaßnahmen | - Entsiegelungsmaßnahmen von befestigten Flächen im Rahmen des blau-gelben Bodenbonus, bei der die Ableitung von Regenwasser von den versiegelten Flächen über Kanäle oder Abzugsgräben durch eine flächige Versickerung ersetzt wird.
- Versickerung und/oder Retention von Niederschlagswasser inklusive Kombination mit Verdunstung wie beispielsweise Retentions-/Versickerungsmulden, Retentions-/Versickerungsbecken inklusive Speicherkanäle, Baumrigole, Schwammstadtprinzip, etc.
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| Laufzeit | unbefristet |