Gebäudeanierung - Entsiegelung

Klimaschutz in Gemeinden

GültigkeitsbereichNiederösterreich
Stichwort(thermische) Sanierung, Entsiegelung
KurzbeschreibungFinanzielle Unterstützung für Gemeinden durch die Landesbeteiligung 'Klimaschutz in der Gemeinde', um bei Bundesförderungsaktion unter obligatorischer Landesbeteiligung einreichen zu können
Linkhttps://www.foerderzentrum.at/klimaschutz-noe-gemeinden
Förderhöhe 
  • Die Landesförderung gibt es nur wenn eine Förderzusage des Bundes erfolgt und keine andere Standardförderung des Landes NÖ hierfür angewendet werden kann. Jede andere Landes-Förderung (z.B. Landesfinanzsonderaktion, Bedarfszuweisung Energie-Spar-Gemeinde) ist vorzuziehen.
  • Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss ausbezahlt.
Fördermaßnahmen 
  • Thermische Gebäudesanierung
  • Begrünung von Gebäuden und Entsiegelung von Parkplätzen im Ortskern.
  • Energiesparen in Gebäuden
  • Steigerung der Energieeffizienz bei der öffentlichen Beleuchtung
  • Heizungsoptimierung (nur gemeinsam mit einer Thermischen Sanierung oder in Gebäuden mit 'guter Thermischer Qualität')
  • Heizungsumstellung - Fernwärmeanschluss, Wärmepumpe; Holzheizung und thermische Solaranlge (nur im Rahmen einer Thermischen Gebäudesanierung oder bei gleichzeitiger Umsetzung einer Heizungsoptimierung
Laufzeitbis 31.12.2026

Entsiegelung für Regenwasserbewirtschaftung im öffentlichen Siedlungsraum

GültigkeitsbereichNiederösterreich gemeinsam mit dem Bund
StichwortEntsiegelung
KurzbeschreibungFörderung von Maßnahmen der lokalen Niederschlagswasserbewirtschaftung wie Versickerung und Retention
Linkhttps://www.foerderzentrum.at/foerderung-versickerung-im-siedlungsgebiet
Förderhöhe 
  • Die Landes-Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Beitrag, die Bundes-Förderung im Regelfall als Zinsen- und Annuitätenzuschuss über 25 Jahre. Die Förderhöhe variiert pro Gemeindegebiet entsprechend den Rahmenbedingungen der Siedlungswasserwirtschaftsförderung. Die Höhe der Kombinationsförderung der förderfähigen/umweltrelevanten Investitionskosten wird als Prozensatz berechnet:
  • mindestens 20 % für öffentliche Maßnahmen zur Versickerung oder Retention von Niederschlagswasser (auch in Kombination mit Verdunstung) für Gebiete mit erstmaliger Regenwasser-Behandlung
  • mindestens 30 % -für öffentliche Maßnahmen zur Versickerung oder Retention von Niederschlagswasser (auch in Kombination mit Verdunstung) im Rahmen der Veränderung bestehender Regenwasser-Ableitungs-Anlagen (keine Sanierung)
  • mindestens 30% für Entsiegelungsmaßnahmen von befestigten Flächen
  • maximal 80 % der förderfähigen Kosten
Fördermaßnahmen
  • Entsiegelungsmaßnahmen von befestigten Flächen im Rahmen des blau-gelben Bodenbonus, bei der die Ableitung von Regenwasser von den versiegelten Flächen über Kanäle oder Abzugsgräben durch eine flächige Versickerung ersetzt wird.
  • Versickerung und/oder Retention von Niederschlagswasser inklusive Kombination mit Verdunstung wie beispielsweise Retentions-/Versickerungsmulden, Retentions-/Versickerungsbecken inklusive Speicherkanäle, Baumrigole, Schwammstadtprinzip, etc.
Laufzeitunbefristet